In diesem Verfahren geht es um die Untersagung der Beschlussfassung über den Ausschluss wegen Insolvenzeröffnung. Diese Berufung wird am 26.8.2010 mündlich verhandelt. Die DEL hofft, dass das Oberlandesgericht auch bei den beiden oben genannten Verfahren kurzfristig verhandeln und entscheiden wird. Rechtsanwalt Matthias Koch aus der Kanzlei Freshfields in Köln, der die DEL in diesen Verfahren vertritt:
„Auch in diesen beiden Entscheidungen hat das Landgericht Köln nicht darüber entschieden, ob die Kassel Huskies dauerhaft in der DEL verbleiben bzw. dauerhaft am Spielbetrieb teilnehmen können. Ferner handelt es sich auch hier lediglich um vorläufige Entscheidungen, gegen die die DEL wie angekündigt sofort Berufung einlegen wird. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist noch vor Saisonbeginn denkbar.“
eishockey.net/ PM DEL