









Im Anschluss an die Partie zwischen dem ESV Kaufbeuren und den Bietigheim Steelers am 4. Oktober 2025 hat der Disziplinarausschuss der Deutschen Eishockey Liga (DEL) ein nachträgliches Ermittlungsverfahren gegen den Spieler Sameli Ventelä eingeleitet. Anlass hierfür war ein Vorfall in der Schlussphase des Spiels, bei dem es zu einer regelwidrigen Aktion gekommen sein soll.
Nach Sichtung der vorhandenen Beweismittel und auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen wurde der Sachverhalt durch den Disziplinarausschuss geprüft und bewertet.
Gem. § 1 (1) ff. Disziplinarordnung ist gegen den Spieler Sameli Ventelä ein nachträgliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Antrag zur Einleitung nachträgliches Ermittlungsverfahren vom 04.10.2025
• Videoaufzeichnung
• Stellungnahme des Lizenzspielers Sameli Ventelä
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Situation ereignete sich in der 57. Spielminute bei einer 5-gegen-3 Überzahlsituation für Kaufbeuren. Nachdem der Spieler Sameli Ventelä die Scheibe aus dem Drittel klären konnte, checkte der Spieler Nikolaus Heigl seinen Gegenspieler Sameli Ventelä. Daraufhin crosscheckte Ventelä seinen Gegenspieler Nikolaus Heigl gegen den Kopf- und Nackenbereich.
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 48 vorliegt.
• Der Spieler der #7 Sameli Ventelä nimmt rücksichtslos eine Verletzung seines Gegners in Kauf
• Der Kopf- und Nackenbereich ist der Haupttrefferpunkt des Checks
• Der Spieler #15 Nikolaus Heigl befand sich in einer schutzlosen Position
Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von drei (3) Spielen in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 48 den §§ 1, 4, 11, 16, 24 ff Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.
Quelle:
EHC Freiburg