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Ein Spiel Sperre für Bernhard Ebner

Spieler erhielt eine große plus Spieldauerdisziplinarstrafe.

Þ16 November 2025, 15:56
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Ein Spiel Sperre für Bernhard Ebner
Foto: City-Press GmbH Bildagentur

Nach dem DEL2-Punktspiel vom 14.11.2025 zwischen dem ESV Kaufbeuren und der Düsseldorfer EG wurde gegen den Spieler Bernhard Ebner (ESV Kaufbeuren) gemäß § 1 (3) der Disziplinarordnung ein Ermittlungsverfahren durch die Ligagesellschaft eingeleitet. Hintergrund ist eine in der 29. Spielminute ausgesprochene große Strafe mit Spieldauerdisziplinarstrafe aufgrund eines Stockstichs gegen einen Gegenspieler. Zur vollständigen Klärung des Vorfalls wurden der offizielle Spielbericht sowie die vorliegende Videoaufzeichnung ausgewertet. Auf Basis dieser Beweismittel erfolgte die eingehende Prüfung des Sachverhalts durch den Disziplinarausschuss.

Offizieller Bericht der DEL2: 

Gem. § 1 (3) Disziplinarordnung ist gegen den Spieler Bernhard Ebner ein Ermittlungsverfahren durch die Ligagesellschaft eingeleitet worden.

Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht vom 14.11.2025
• Videoaufzeichnung

Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Situation ereignete sich bei Spielzeit 29:05 hinter dem Tor des ESV Kaufbeuren. Der Spieler #67 Ebner versucht hinter seinem eigenen Tor an der Bande die Scheibe unter Kontrolle zu bekommen und wird dabei von dem Düsseldorfer Spieler #53 L. Tosto gecheckt. Daraufhin dreht sich der Spieler #67 Ebner und landet einen Stockstich zwischen die Beine des Spielers #53 L. Tosto. Die Schiedsrichter sprachen nach Videobeweis eine 5+Spieldauer nach DEL-Regel 62 Stockstich aus.

Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 62 vorliegt.
• Der Spieler Bernhard Ebner unternahm keinerlei Anstrengung in Puckbesitz zu erlangen
• Der Spieler Bernhard Ebner nahm durch seine Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf
• Der Spieler L.Tosto befand sich in einer schutzlosen Position

Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von einem (1) Spiel in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 62, den §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.

Quelle:
ESV Kaufbeuren

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Sedcardsystem | MK1 v8.9.4 | RegNr. 18401 | use-media Œ
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