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Kolumne Sechs mit Gummi Regeln für einen sauberen Sport – da WADA was
Regeln für einen sauberen Sport – da WADA was PDF Drucken E-Mail
Sechs mit Gummi
kolumne_75x75Sechs mit Gummi die eishockey.net-Kolumne. Eishockey ist ein schneller und rassiger Mannschaftssport. Deshalb hat dieser Sport Spielregeln. Manche Regeln ahnden Schiedsrichter sofort, andere Regeln bedürfen gewisser Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe. Insofern unterscheidet sich dieser Sport nicht von vielen anderen Sportarten. Nun kam es in verschiedenen Sportarten immer mal wieder vor, daß man sich durch gewisse Substanzen Leistungsvorsprünge verschaffen konnte, die viele talentierte Mitbewerber auch durch noch so gezieltes Training nicht aufholen konnten. Viele dieser Substanzen wurden deshalb verboten, auch weil die Gesundheit mitunter darunter leidet.

Doch Sport ist nun mal auch Geschäft. Leider ist es heute vielfach so, daß der zweite Sieger der erste Verlierer ist. Die Vermarktungschancen nehmen ab, je weiter man sich hinten platziert. Unzweifelhaft ist jedoch, daß es für diese Substanzen nach wie vor einen Markt gibt und diese deshalb immer besser werden (müssen!), schließlich schlafen die Kontrolleure ja auch nicht. Mittlerweile lassen sich diese Substanzen innerhalb kurzer Zeit nicht mehr nachweisen. Ergo müssen die Kontrolleure die Möglichkeit haben, unangemeldet und sofort Proben zu nehmen. Das dies auch mit Unannehmlichkeiten für den Sportler verbunden ist, dürfte klar sein. Klar ist aber auch, daß es nicht anders geht.

Nun verhält es sich so, daß viele Verbände sich einheitlichen Standards angeschlossen haben, so z.B. auch der DEB mit seinen Landesverbänden als Mitglied des DOSB. Das bedeutet natürlich auch, daß die Konsequenzen einheitlich sind / sein sollten. Darüber sind deshalb alle Sportler aufgeklärt worden. Mit einer entsprechenden Vereinbarung wurde das dokumentiert.

Der Fall I

Im März 2008 verweigerte der Nationalspieler Florian Busch eine Dopingkontrolle der Deutschen Anti-Doping-Agentur (NADA), weil er sich gegängelt fühlte bzw. ein Date zum Essen mit seiner Freundin ihm wichtiger erschien. Die Konsequenz dieser verweigerten Dopingprobe sieht eine Mindestsperre von einem Jahr gemäß Statuten vor. Keiner weiß wirklich was ihn geritten hat, doch sein Gewissen muss ihn geplagt haben, hat er sich doch Stunden später vom DEB kontrollieren lassen, ohne positiven Befund.

Der Fall II

Auch Verbände sind für sauberen Sport. Gerade die Verbände, die genug eigene Probleme haben, haben sicherlich kein Interesse an weiterer negativer Berichterstattung, laufen doch gerade die wichtigen Entscheidungen der Meisterschaft. Eine „Dummheit des Spielers“ wird dann mal eben an allen Richtlinien vorbei mit € 5.000 und 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit geahndet. Schwamm drüber und schlussendlich stand die verweigerte Dopingprobe einer Nominierung für die WM in Kanada nicht im Wege.

Der Fall III

Bei der WM in Kanada erlangte Florian Busch von der IIHF die Spielgenehmigung trotz Einspruch der WADA. Die WADA war der gleichen Meinung wie die NADA, daß die verhängte Strafe des DEB nicht ausreicht, sondern eine Sperre nach sich ziehen müsse. Während er WM erfolgte keine Reaktion seitens des Verbandes. Florian Busch konnte weiterspielen.

Die Konsequenzen

  • Die NADA konnte und wollte sich das Verhalten des DEB, insbesondere deren Gerichtsbarkeit nicht gefallen lassen und gab den Vorgang an die WADA.
  • Die NADA hat den Vertrag über die Trainingskontrollen mit dem DEB gekündigt.
  • Das Bundesinnenministerium hat die Auszahlung von Fördergeldern an den DEB gestoppt.

Der Gang der Dinge

Die WADA zog vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) und verklagte IIHF, DEB und Florian Busch. Heraus kam eine Sperre von zwei Jahren für den Spieler Busch. Busch darf weder für nationale noch internationale Begegnungen eingesetzt werden.

Reaktionen

Uwe Harnos (Präsident des Deutschen Eishockey-Bundes):

"Ich kann über das Urteil nur den Kopf schütteln. Es ist mir völlig unbegreiflich, warum so entschieden wurde. Im ersten Verfahren zwischen der WADA und dem DEB hat man uns noch Recht gegeben, im zweiten Verfahren zwischen der WADA und dem Weltverband wurde aber der Klage stattgegeben. Die Gegner sind zwar andere, aber der Streitgegenstand ist doch gleich. Florian muss sich jetzt mit seinen Anwälten beraten, welche Konsequenzen er ziehen will."

Alexander Morel (Pressesprecher der DEL):

"Wir von der DEL werden uns das Urteil erst einmal mit Sorgfalt durchlesen und uns dabei juristischen Beistand besorgen. Davor werden wir nichts Konkretes sagen."

Ulrike Spitz (Sprecherin Nationale Anti-Doping-Agentur):

"Für uns stand der Sachverhalt fest. Es handelte sich um eine Verweigerung und die Regelsperre ist zwei Jahre. Es war eine schwierige juristische Situation, weil in Deutschland die Bindung ans Regelwerk nicht ausgereicht hat. Es war immer die Frage, ob Florian Busch durch die WM-Teilnahme ans Regelwerk des internationalen Verbandes gebunden war."

Meinung

Es geht hier nicht um die Frage, ob Florian Busch gedopt hat oder nicht. Es geht hier um die Umsetzung einer Richtlinie, nach der bei einer selbstverschuldeten Verweigerung einer Dopingprobe eine Sperre zwingend vorgeschrieben ist. Die Regelsperre lautet nach WADA zwei Jahre. Insofern ist das Urteil nicht überraschend, und schon gar nicht ungerecht.

Sorgen bereiten mir die Rollen von DEB und DEL. Uwe Harnos verharmlost anfänglich, dokumentiert durch die lächerliche Strafe. Später merkt er jedoch, daß es so nicht weiter geht. Es wird ein neuer Vertrag mit der NADA geschlossen und nach außen wird das dann als Vorreiterrolle verkauft, liegt doch das komplette Kontrollsystem nebst Ergebnismanagement in den Händen der NADA (siehe ->  http://www.del.org/index.php?id=181&tx_ttnews[pointer]=20&tx_ttnews[tt_news]=7712&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=1686971955 ). Sonderbar wird jedoch das Verhalten des DEB in Person von Uwe Harnos, wenn durch die ganze Verschleierung und Verzögerung seitens des DEB das Kind erst in den Brunnen fällt mit der zweijährigen Höchststrafe, der Betroffene Florian Busch aber mit der Aussage „Florian muss sich jetzt mit seinen Anwälten beraten, welche Konsequenzen er ziehen will“ alleine gelassen wird. Nicht verschweigen will ich jedoch, daß Florian Busch durch seine Verweigerung den Stein erst ins Rollen gebracht hat.

Der Internationale Sportgerichtshof hat eine Sperre für die Zeit vom 22.04.2009 bis zum 21.02.2011 ausgesprochen. Diese Sperre gilt zunächst für internationale sowie für nationale Begegnungen. International (Länderspiele) ist einleuchtend, ist doch der DEB Mitglied des DOSB mit den entsprechenden Regularien. Nationale Begegnungen, da wird es schon schwieriger. Die DEL ist eine geschlossene Gesellschaft und hat in ihren Statuten/Regelungen zur Zeit des Vergehens keine Bestimmungen hinsichtlich Dopingvergehen. Insofern kann der DEL die Sache eigentlich egal sein. Auch der Kooperationsvertrag (DEL-ESBG-DEB) sagt hierzu nichts aus. Das ist schon Merkwürdig, ist doch dieser Kooperationsvertrag überhaupt erst geschlossen worden, damit die DEL nach Trennung vom DEB durch den DOSB anerkannt wurde. Moralisch kann es eigentlich nicht sein, daß eine anerkannte Liga in diesem Punkt an der Gerichtsbarkeit der Verbände vorbeigeht. Würde Busch im Bereich des DEB spielen, wäre die Sache klar. Er wäre gesperrt. Ob der DEB sich gegen die DEL durchsetzten kann, bezweifle ich eigentlich. Möglicherweise kommt die DEL aber zu dem richtigen Schluss, daß zur Zeit des Vergehens die Durchgriffsmöglichkeit der WADA auf die DEL nicht gegeben war, und Florian Busch wird nächste Saison spielen. Möglich wäre dann wiederum, daß die Kooperation (DEB/DEL) vom DOSB gekippt wird. Insofern könnte Florian Busch ein Bauernopfer werden.

Die Entscheidung der DEL wird hier noch spannend werden.

Zwischenzeitlich hat die DEL eigene Dopingregeln, Stand 01.05.2009, die NADA-Konform sind. Auf den Fall Busch finden diese keine Anwendung.

Für eishockey.net:  Jürgen Windeck

Lektüre zum Thema

Sportgerichtsbarkeit  à  http://www.nada-bonn.de/recht/sportgerichtsbarkeit/

Siehe zur Abgrenzung zwischen Verbands- und Schiedsgericht den folgenden Text: 
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/user_upload/nada/Recht/Rechtliche_Grundlagen/Verbandsgerichtsbarkeit_und_Sportschiedsgerichtsbarkeit.pdf

Anfechtung vor der staatlichen Gerichtsbarkeit

http://www.nada-bonn.de/fileadmin/user_upload/nada/Recht/Rechtliche_Grundlagen/Staatliche_Gerichtsbarkeit.pdf

Der "Court of Arbitration for Sports"

http://www.nada-bonn.de/fileadmin/user_upload/nada/Recht/Rechtliche_Grundlagen/Der_Court_of_Arbitration.pdf

Meldung auf der Homepage der WADA

http://www.wada-ama.org/en/newsarticle.ch2?articleId=3115610

Welt-Anti-Doping-Code, Stand 01.01.2004

http://www.wada-ama.org/rtecontent/document/code_deutsch.pdf

Welt-Anti-Doping-Code, Stand 01.01.2009

http://www.wada-ama.org/rtecontent/document/code_v2009_De.pdf

Das Urteil WADA ./. IIHF & Florian Busch

http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3364/5048/0/Award%201564%20internet.pdf

Das Urteil WADA ./. DEB & Florian Busch

http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3363/5048/0/Award%201738%20internet.pdf

Pressemitteilung  des DOSB, Ergebnis des Gesprächs zwischen DOSB, DEB und NADA am Freitag, 16.Mai 2008 in Frankfurt am Main

http://www.nada-bonn.de/nc/aktuelles/nachrichten/artikel/artikel/armin-baumert-wird-65/102/

Anti-Doping-Ordnung der DEL (Stand 01.05.2009

http://www.del.org/fileadmin/content/downloads/Anti_Doping_Ordnung_1.5.2009.pdf