Ja, Mobike. So haben die Münchener entschieden.
www.del.org/index.php?id=1298&tx_ttnews[tt_news]=9054&tx_ttnews[backPid]=home&cHash=9918bbc376
Am Donnerstag geht es in Köln um die beiden EVs, ob die DEL die DEL-Lizenz aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kündigen und die Gesellschaftsanteile der Schlittenhunden einziehen durften (soweit ich durch die ganzen Baustellen noch durchblicke - das ist zur Zeit gerade in Düsseldorf und auch Köln nicht ganz so einfach). Zuständig ist das OLG und es soll eine Anhörung im Hauptsacheverfahren geben, ggf. mit sofortiger Entscheidung.
Prinzipiell geht es dort um Gesellschaftsrecht, daß ein eigentlich schuldenfreier Gesellschafter nicht ausgeschlossen werden könne, da der "wichtige Grund" entfallen sei.
Selbst dann, wenn Kassel dort nicht verlieren sollte, ist die Verweigerung der Lizenzbestätigung für die kommende Saison (andere Baustelle, da die Verweigerung der Lizenzbestätigung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erfolgte) durch das Münchener OLG-Urteil ein Fakt, der die Argumentationsweise
- des Insolvenzplanverfahren ad absurdum führt;
- die Huskies schlussendlich vor die Hunde gehen läßt.
Wir wären wieder bei der Überschrift.
Fakt dürfte auch sein, daß die Planinsolvenz in die Regelinsolvenz überführt wird, es sei denn, die DEL-Bedingungen werden als Kompromiss akzeptiert. Wir wären dann wieder am Anfang. Wenn ich eine GmbH übernehme, dann übernehme ich diese mit allen Rechten und Pflichten.
Im Sinne des Sports gefällt mir das Urteil. Rossing und Westhelle sind "all in" gegangen und die DEL hat sich nicht bluffen lassen. Es ist nur Schade, daß durch diese "Herren" unser Sport mit Negativschlagzeilen in den Dreck gezogen wurde.
Lieben Gruß
Jürgen1962
Ps.: Welchen Platz erreichte die DEB-Auswahl bei der letzten Eishockey-WM?
Edith: Hier noch die Presseerklärung des Dr. Westhelle
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www.azgn.de/fileadmin/_onlineredaktion/extratip/PDF/presseerklarung_olg_mnchen.pdf
Ich bin mir nicht so ganz sicher, aber für das Münchener OLG-Urteil ist das BGH gar nicht zuständig. Das OLG München ist das höchste für die Sportgerichtsbarkeit zuständige ordentliche Gericht - soll heißen - Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit können nur der Form halber durch das OLG geprüft werden. In der Sache ist aber das Schiedsgericht schon zuständig.
Bitte hierzu kurze Information, falls ich falsch liege.