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Oberliga OL-West Kassel Huskies Stellungnahme der Huskies zum beabsichtigtem Punktabzug

Stellungnahme der Huskies zum beabsichtigtem Punktabzug
Kassel HuskiesOberliga West. Am heutigen Tag hat der Landesverband Nordrhein-Westfalen (nachfolgend LEV-NRW genannt) unsfernmündlich mitgeteilt, dass von Seiten des LEV-NRW beabsichtigt wird, die Spiele der Kassel Huskies in Frankfurt sowie gegen Ratingen zum Nachteil der Kassel Huskies mit jeweils 0:5 Toren zu werten und den Kassel Huskies die Punkte abzuerkennen, da die Spieler Stefan Heinrich und Dennis Klinge angeblich nicht spielberechtigt waren.
Hierzu nehmen die Kassel Huskies wie folgt Stellung: Lt. Aussage des LEV-NRW hätten zum Zeitpunkt der betreffenden Spiele die Athletenerklärungen (AntiDoping-Erklärung) der Spieler Dennis Klinge und Stefan Heinrich dem Verband nicht vorgelegen, was gemäß der Durchführungsbestimmungen des LEV-NRW jedoch zwingend erforderlich ist, damit der Spieler spielberechtigt ist.

Die Kassel Huskies haben eben diese Erklärungen, nachdem besagte Spieler (auch Julian Meyer) ihre Tryout-Zeit für die 1. Mannschaft erfolgreich absolviert hatten und zudem bekannt war, dass unser Spieler Semen Glusanok auf Grund einer Verletzung an den ersten beiden Spieltagen nicht zur Verfügung steht, sofort per Post an den LEV-NRW geschickt. Eine solche Athletenerklärung ist bei 1b-Spielern grundsätzlich nicht erforderlich, sie wird es jedoch dann, wenn ein 1b-Spieler in der Oberliga zum Einsatz kommt bzw. kommen soll.

Der Einwurf der Unterlagen erfolgte nachweislich (Die Sendung ist im Postbuch der KEBG vermerkt, zusätzlich erfolgte der Einwurf der Unterlagen vor Zeugen, da der Geschäftsführer der KEBG sich zu diesem Zeitpunkt gemeinsam mit dem Marketingleiter auf dem Weg zu einer Besprechung befand) am Dienstag, den 27.09.2011.

Sowohl der Geschäftsführer als auch der Marketingleiter der KEBG erklären sich dazu bereit, entsprechende eidesstattliche Versicherungen abzugeben. Warum die Unterlagen betreffend der drei Spieler offenbar nicht beim LEV-NRW eingegangen sind, ist uns ein Rätsel, denn bislang hat es keinerlei Probleme bei dem Versand der Unterlagen gegeben. Wir machen dem LEV-NRW allerdings auch keinerlei Vorwürfe, denn hier liegt offenbar schlichtweg eine Verkettung unglücklicher Umstände vor.Bei allen drei Spielern handelt es sich um Spieler, die ursprünglich für die 1b-Mannschaft gemeldet waren, daher erscheinen sie auch nicht in der ursprünglichen Mannschaftsmeldung der 1. Mannschaft, die dem LEV, wie alle anderen Unterlagen auch, form-/und fristgerecht zugegangen ist. Wären die Spieler in der Mannschaftsmeldung der 1. Mannschaft gemeldet worden, hätte dies unabhängig von einer etwaigen Bewährung in der Tryout-Zeit jedoch zur Folge gehabt, dass diese für die 1b-Mannschaft nicht spielberechtigt gewesen wären, so die Aussage des LEV-NRW im Vorfeld der Saison. Daran haben wir uns gehalten.

Die Statuten sehen vor, dass Spieler, die von der 1b-Mannschaft in die 1a-Mannschaft aufrücken, nicht nachgemeldet werden müssen. Auch daran haben wir uns gehalten. Wäre dies jedoch der Fall gewesen, wäre das offensichtliche Fehlen der Unterlagen beim LEV-NRW aufgefallen.  So aber wusste der LEV-NRW nicht, dass besagte Spieler zum Einsatz kommen und konnten die Kassel Huskies auch nicht dahingehend informieren, dass die Unterlagen nicht vorliegen.

Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass uns die Vorkommnisse in Bad Nauheim aus der letzten Saison bekannt waren, haben die Verantwortlichen der Kassel Huskies ganz besonderen Wert darauf gelegt, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vor allem vollständig beim Verband eingehen und sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass dies auch bei den Spielern Stefan Heinrich, Dennis Klinge und Julian Meyer der Fall war, ansonsten hätten wir die Spieler logischerweise nicht spielen lassen. Da aus Sicht der Kassel Huskies belegbar ist, dass besagte Unterlagen an den LEV-NRW geschickt wurden, werden die Kassel Huskies gegen die Entscheidung des LEV-NRW Einspruch einlegen. Bestätigt das Schiedsgericht die Auffassung des LEV-NRW, so werden die Kassel Huskies dieses Urteil selbstverständlich akzeptieren, allerdings würde sich bei einer Bestätigung der Entscheidung für uns die Frage stellen, wie in Zukunft zu beweisen sein soll, dass entsprechende Unterlagen die Geschäftsstelle vollständig und rechtzeitig verlassen und den Verband erreicht haben. Gemäß der Statuten sowie der Aussage des LEV-NRW dürfen solche Unterlagen weder gemailt noch gefaxt werden, sie müssen dem Verband im Original zugehen.Eine Entscheidung zum Nachteil hätte für die Kassel Huskies zur Folge, dass man jedwede Unterlagen nur noch persönlich beim LEV einreichen könnte, um wirklich auf „Nummer sicher“ zu gehen.

Zur Info für alle Huskies-Fans. Eishockey.net wird auch in der kommenden Saison wieder einen Oberliga Live-Ticker (Konferenzticker mit Chatfunktion) anbieten. Oberliga West Live-Ticker

eishockey.net/ PM Kassel Huskies




 
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